Page 20 - Amtsblatt Altenkunstadt - Februar 2023
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20 Informationen
Das Landratsamt Lichtenfels informiert
Unterstützungsangebot für die seit 01.01.2023 geltende Mehrwegangebotspflicht
Seit dem 01.01.2023 greift bundesweit die Mehrwegangebots- pflicht für Gastronomiebetriebe (§ 33 VerpackG). Nach dieser sind Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackun- gen und von Einweggetränkebechern mit einer Verkaufsfläche von über 80 m2 oder mehr als 5 Beschäftigten verpflichtet, ihre ToGo-Produkte den Kundinnen und Kunden auch in Mehrweg- verpackungen anzubieten. Dabei darf die Mehrwegalternative nicht zu schlechteren Konditionen als die Einwegverpackung angeboten werden. Damit sollen weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff verbraucht werden, wodurch Emissionen verrin- gert, Ressourcen geschont und die Umweltverschmutzung ver- mindert wird. Für eine effiziente und praxisnahe
Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht hat das StMUV zusammen mit der DEHOGA (Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V.) Bayern eine Informationskampagne erarbeitet, welche Gastronomiebetriebe und Verbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßen ansprechen soll. Im Rahmen StMUV - Postfach 81 01 40 - 81901 Mün- chen An die Gemeinden in Bayern Nachrichtlich: Kommunale Spitzenverbände, LfU, Regierungen - 2 - dessen wurde unter dem Motto „Mehrweg ist der Weg“ ein Logo entwickelt, das vielfältige Einsatzmöglichkeiten bietet und das wir auch Ihnen gerne als Unterstützung für Ihre eigenen Aktionen und Werbemaßnahmen an die Hand ge- ben möchten. Der Logokoffer sowie Hinweise zur Verwendung stehen Ihnen unter Mehrweg (bayern. de) zum kostenfreien Download zur Verfügung.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Behinderung
bei der Müllabfuhr
Immer wieder kann es wegen Baustellen, sons- tigen Sperrungen oder Verkehrsbehinderungen vorkommen, dass Strassen nicht befahrbar bzw. Grundstücke zur Abholung der Mülltonnen nicht anfahrbar sind.
Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass die Mülltonnen und Wertstoffsäcke in solchen Fällen von den Bürgerinnen und Bürgern selbst zur nächsten vom Abfuhrfahrzeug erreichbaren Stelle zu bringen sind.
Nr. 2 - 20. Februar 2023
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 geborgen
        Geschwister-Gummi-Stiftung | Klostergasse 8 | 95326 Kulmbach | www.gummi-stiftung.de
          Michelau Hochstadt Altenkunstadt i.OFr. a. Main
                                                                                 Spenden Sie Hilfe für das Kinderheim Kulmbach!
Spendenkonto
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