Page 9 - Amtsblatt Altenkunstadt - November 2023
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Nr. 11 - 20. November 2023 Informationen 9
 Die Ehejubiläen
Landlädla
Jeden Donnerstag und Freitag unsere beliebten
Butterstollen aus dem Steinbackofen
Öffnungszeiten:
DONNERSTAG 14.00 bis 18.00 Uhr, FREITAG 9.00 bis 12.00 & 14.00 bis 18.00 Uhr
Tinas Landlädla | Kaspauer 12 | 96260 Weismain
E-Mail: tinaslandlaedla@t-online.de Telefon: 09575/981963
Anleinpflicht für Hunde im Gemeindegebiet
Nach der Hundehaltungsverordnung sind Hunde in allen öffent- lichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet innerhalb der im Zusam- menhang bebauten Ortsteile ständig an der Leine zu führen; dies gilt auch für alle Fußballplätze im Gemeindegebiet.
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Ver- schmutzung durch Hundekot sowie auch das Missachten der Anleinpflicht von Hunden einen Verstoß gegen das Ortsrecht der Gemeinde Altenkunstadt darstellen, der mit einem Buß- geld geahndet werden kann.
  Nach dem Brauchtum in verschiedenen deutschen Landesteilen pflegen Ehepaare bis zu 20 verschiedene Ehejubiläen zur Erinne- rung an die Wiederkehr des Hochzeitstages zu feiern (außerhalb des Wirkungsbereichs von Recht und Verwaltung):
Tinas
  Baumwollene Hochzeit Hölzerne Hochzeit Zinnerne Hochzeit Kupferne Hochzeit Blecherne Hochzeit Rosenhochzeit Nickelhochzeit Gläserne Hochzeit Porzellanhochzeit Silberne Hochzeit Perlenhochzeit Leinwandhochzeit Aluminiumhochzeit Rubinhochzeit Goldene Hochzeit Diamantene Hochzeit Eiserne Hochzeit Steinerne Hochzeit Gnadenhochzeit Kronjuwelenhochzeit
nach 1 Jahr nach 5 Jahren nach 6 1⁄2 Jahren nach 7 Jahren nach 8 Jahren nach 10 Jahren nach 12 1⁄2 Jahren nach 15 Jahren nach 20 Jahren nach 25 Jahren nach 30 Jahren nach 35 Jahren nach 37 1⁄2 Jahren nach 40 Jahren nach 50 Jahren nach 60 Jahren nach 65 Jahren nach 67 1⁄2 Jahren nach 70 Jahren nach 75 Jahren
    Gratulationen zum Geburtstag und zum Ehejubiläum
Der Besuch des Bürgermeisters um zu gratulieren erfolgt zum 75., 80., 85. und 90. Geburtstag sowie ab dem 95. Geburtstag jährlich und ab Goldener Hochzeit.
Der Besuch des Landrats um zu gratulieren erfolgt zum 95. und 100. Geburtstag und danach im 5-jährigen Turnus und ab Eiserner Hochzeit.
Ein Pressefoto wird zum 90. Geburtstag und ab 95. Geburtstag jährlich, bei Hochzeitsjubilaren ab Goldener Hochzeit veröf- fentlicht.
Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Manuela Firn- schild, Telefon (0 95 72) 3 87-102 gerne zur Verfügung.
 Es kommt immer häufiger vor, dass Bürgerinnen und Bürger in der Zeitung bekanntgeben, dass sie zu ihren Geburtstagen und Ehejubiläen keinen Besuch wünschen. Wir akzeptieren dies und lassen die Wünsche mit dem vorgesehenen Präsent zustellen. Sollten Sie dennoch einen Besuch des Bürgermeis- ters wünschen, nehmen Sie bitte mit dem Sekretariat des Rathauses, Telefon (0 95 72) 3 87-102 Kontakt auf.
 












































































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