Page 4 - Amtsblatt Altenkunstadt - März 2024
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4 Amtliche Mitteilungen
Nr. 3 - 25. März 2024
 Wasserzählerablesung für die Jahresabrechnung zum 31.03.2024
Die Gemeinde Altenkunstadt bittet ihre Bürgerinnen und Bürger, wie in den letzten Jahren ihren Wasserzählerstand selbst abzule- sen. Hierzu haben die Gebührenpflichtigen im Versorgungsgebiet Ablesebriefe erhalten, auf denen die Zählerstände eingetragen werden können. Die Ablesedaten können auch telefonisch unter (0 95 72) 3 87-502, per Fax (0 95 72) 3 87-870 oder per Mail: bianca.zapf@altenkunstadt.de gemeldet werden.
Schneller noch ist der Weg über die Internetseite der Gemeinde Altenkunstadt, www.altenkunstadt.de. Hier gelangt man durch Anklicken des Wasserzählers auf der Startseite zur entsprechen- den Meldemaske.
Zu melden sind die Ablesedaten der gemeindlichen Wasserzähler und die der eventuell vorhandenen Unterzähler, welche in die Gebührenabrechnung mit einfließen.
Die Zählerstände sind der Gemeindeverwaltung bis zum 31.03.2024 mitzuteilen. Sofern kein Zählerstand gemeldet wird, erfolgt eine Schätzung durch die Gemeindeverwaltung.
Abwasserfreimengen aufgrund Großviehhaltung
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass alle landwirt- schaftlichen Betriebe mit Tierhaltung, welche bei der Verbrauchs- gebührenabrechnung die Abwasserfreimengen für Großviehein- heiten in Anspruch nehmen wollen, ihren durchschnittlichen Tierbestand (im Zeitraum vom 01.04.2023 bis 31.03.2024) der Gemeinde bis zum 31.03.2024 melden müssen.
Die Meldung des Tierbestandes hat nach folgenden Kriterien zu erfolgen:
Gemeinde Altenkunstadt Marktplatz 2
96264 Altenkunstadt
Bekanntmachung über
das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten
Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusam- mensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
Gemeinde Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Altenkunstadt Zimmer 1
Telefon: 09572/387-300
E-Mail: einwohnermeldeamt@altenkunstadt.de
Altenkunstadt, 01.03.2024
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
 Tierart:
1 Pferde, 3 Jahre alt und älter
Pferde unter 3 Jahren
2 Zuchtbullen, Zugochsen
Kühe, Färsen, Masttiere
Jungvieh, 1 bis 2 Jahre alt
Jungvieh unter 1 Jahr
3 Schafe, 1 Jahr und älter
Schafe unter 1 Jahr
4 Zuchteber und –sauen
Mastschweine über 75 kg
Läufer zwischen 20 und 75 kg
Ferkel
5 Legehennen
Anzahl:
               Öffnungszeiten Wertstoffhof bei Prügel
Neue Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Altenkunstadt bei Prügel, Burgkunstadt und Weismain:
November – April
Mittwoch: Freitag: Samstag:
14.00 bis 16.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr 10.00 bis 14.00 Uhr
Um Verkehrsstau am Wertstoffhof bei Prügel zu vermeiden, bitten wir möglichst keine Anlieferungen bzw. Anfahrten vor den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes vorzunehmen. Jegli- ches Parken außerhalb der Ortschaft ist verboten.
  Ohne Meldung kann keine Berücksichtigung bei der Endab- rechnung zum 31.03.2024 erfolgen. Ihr Ansprechpartner für die Wasser- und Abwassergebühren ist unsere Mitarbeiterin Bianca Zapf, Telefon (0 95 72) 3 87-502.
























































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