Page 7 - Amtsblatt Altenkunstadt - April 2024
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Nr. 4 - 29. April 2024
Amtliche Mitteilungen 7
 Wasserrecht;
Entnahme von Grundwasser
aus einem Brunnen
auf dem Grundstück Fl.-Nr. 352 der Gemarkung Altenkunstadt
durch die Brauhaus Altenkunstadt Andreas Leikeim GmbH & Co. KG
Mit Bescheid vom 01.09.2011 wurde der Brauhaus Altenkunstadt Andreas Leikeim GmbH & Co. KG die gehobene wasserrechtli- che Erlaubnis für die oben genannte Grundwasserentnahme aus dem betriebseigenen Tiefbrunnen erteilt, befristet bis 30.09.2031. Nach erfolgter Brunnensanierung und produktionsbedingt not- wendiger Erhöhung der Entnahmemengen wird eine neue geho- bene Erlaubnis beantragt, die wiederum auf 20 Jahre befristet ist.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.04.2024 die erforderliche Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang erteilt und keine Einwände gegen den Antrag erhoben.
Das Landratsamt Lichtenfels hat die Gemeinde Altenkunstadt mit Schreiben vom 25.03.2024 um Durchführung der erforder- lichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 73 BayVwVfG beauftragt. Die Planunterlagen werden in der Zeit vom 07. Mai 2024 bis einschließlich 07. Juni 2024 im Rathaus der Gemeinde Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Altenkunstadt, Zimmer Nr. 13, Frau Redinger, Telefon (0 95 72) 3 87-201, öffentlich während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme ausgelegt. Etwaige Einwendungen können bei der Gemeinde Altenkunstadt oder beim Landratsamt Lich- tenfels, Kronacher Straße 28 - 30, 96 215 Lichtenfels innerhalb der Einwendungsfrist, spätestens bis zum 21.06.2024 vorge- bracht werden. Mit dem Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Im Erörterungstermin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden, wobei verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der
Benachrichtigung der Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass
a) Personen, die Einwendungen erhoben haben, vom Erörte-
rungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrich-
tigt werden können,
b) die Zustellung der Entscheidungen über die vorgebrachten
Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt
werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vor- zunehmen sind.
Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des Bayerischen Was- sergesetzen (BayWG) und des Bayerischen Verwaltungsverfah- rensgesetzes (BayVwVfG) verwiesen.
Für Erläuterungen und Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter Frau Redinger, Telefon (0 95 72) 3 87-201 und Herr Pfaff, Telefon (0 95 72) 3 87-111, gerne zur Verfügung.
Altenkunstadt, 29.04.2024
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
Aufruf zur Teilnahme am
1. Weihnachtsmarkt auf dem Platz der „Neuen Mitte“
Die Gemeinde Altenkunstadt plant erstmals einen Weihnachts- markt auf dem Platz der „Neuen Mitte“ am
Samstag, 07.12.2024, von 14.00 bis 20.00 Uhr
abzuhalten.
Wir möchten hiermit all diejenigen ansprechen, die sich an die- sem Markt, in welcher Form auch immer, beteiligen möchten und freuen uns sehr, wenn Sie mit Ihren kreativen Angeboten den Weihnachtsmarkt bereichern würden.
Unser Ziel ist es, den Weihnachtsmarkt zu einer lebendigen Platt- form für örtliche Regionalvermarkter und soziale Einrichtungen zu machen. Wir möchten die Vielfalt und Einzigartigkeit der lokalen Produkte und Dienstleistungen präsentieren und laden daher alle Ortsvereine, Kitas, Interessengruppen und Direktver- markter herzlich dazu ein, an diesem besonderen Ereignis in der Adventszeit teilzunehmen.
Bei Interesse und zur Planung bitten wir baldmöglichst um Rück- meldung, spätestens jedoch bis zum 20.06.2024. Rückfragen und weitere Informationen bitte an Sandra Herold, Telefon (0 95 72) 3 87-122 oder E-Mail sandra.herold@altenkunstadt.de.
Gemeinde Altenkunstadt
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
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  M. Herbst
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