Page 4 - Amtsblatt Altenkunstadt - September 2025
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Widmung einer Teilstrecke der Ortsstraße „Röthenweg“
Der Gemeinderat Altenkunstadt hat in seiner Sitzung vom 16.09.2025 folgende Widmung gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) beschlossen.
Ortsstraße „Röthenweg“
Bestandsverzeichnis Altenkunstadt, Gemarkung Maineck Nr. 8
Die neu gebaute Straßenstrecke in der Gemeinde Altenkunstadt, Gemarkung Maineck, Landkreis Lichtenfels, Regierungsbezirk Oberfranken, wird mit Wirkung vom 01.10.2025 zur Ortsstraße gewidmet und Bestandteil der Ortsstraße „Röthenweg“. Der neu gewidmete Straßenteil trägt die Flur-Nr. 137/1, Gemarkung Mai- neck. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Altenkunstadt
Die gewidmete Strecke beginnt
a) zwischen Fl.-Nr. 137/2 und Fl.-Nr. 137/16 Gemarkung Main-
eck SW-Ecke (km 0,110) und endet
b) am Grundstück Fl.-Nr. 148 und 148/8, Gemarkung Maineck (km 0,220)
Die Widmung liegt im Rathaus, Zi.-Nr. 13, zur öffentlichen Ein- sichtnahme auf und kann während der allgemeinen Dienstzeiten dort eingesehen werden. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen unser Mitarbeiter Johannes Oppel, Telefon (0 95 72) 3 87-202.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth
in 95444 Bayreuth,
Postfachanschrift: Postfach 110321, 95422 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Nieder- schrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwal- tungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Altenkunstadt, 29.09.2025 Gemeinde Altenkunstadt
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
Amtliche Mitteilungen Nr. 9 - 29. September 2025
 Umbenennung einer Ortsstraße und Widmung einer Teilstrecke
zur Ortsstraße „Zum Reut“
Der Gemeinderat Altenkunstadt hat in seiner Sitzung vom 16.09.2025 folgende Umbenennung und Widmung gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) beschlossen.
Ortsstraße „Ortsstraße“
Bestandsverzeichnis Altenkunstadt, Gemarkung Pfaffendorf Nr. 3/1
Die als „Ortsstraße“ gewidmete Ortsstraße in der Gemeinde Altenkunstadt, Flur-Nr. 43, Gemarkung Pfaffendorf, Landkreis Lichtenfels, Regierungsbezirk Oberfranken, wird mit Wirkung vom 30.09.2025 zur Ortsstraße „Zum Reut“ umbenannt und dem Bestandsverzeichnis Altenkunstadt, Gemarkung Pfaffendorf Nr. 1/1 zugeordnet. Das Bestandsverzeichnis Altenkunstadt, Gemar- kung Pfaffendorf Nr. 3/1 wird gestrichen.
Die in dem Bestandsverzeichnis 3/1 zu streichende und in das Bestandsverzeichnis 1/1 aufzunehmende Strecke beginnt
a) bei Staatsstraße St2203 bei Fl.-Nr. 153, Gemarkung Pfaffen-
dorf (km 0,000) und endet
a) am öffentlichen Feld- und Waldweg 1, Fl.-Nr. 44, Gemarkung Pfaffendorf (km 0,300)
Ortsstraße „Zum Reut“
Bestandsverzeichnis Altenkunstadt, Gemarkung Pfaffendorf Nr. 1/1
Die neu gebaute Straßenstrecke in der Gemeinde Altenkunstadt, Flur-Nr. 35/17, Gemarkung Pfaffendorf, Landkreis Lichten- fels, Regierungsbezirk Oberfranken, wird mit Wirkung vom 01.10.2025 zur Ortsstraße gewidmet und Bestandteil der Orts- straße „Zum Reut“. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Altenkunstadt
Die gewidmete Strecke beginnt
a) am Grundstück Fl.-Nr. 35/15 SO-Ecke (km 0,000)
b) am Grundstück Fl.-Nr. 35/8 NO-Ecke
und endet
b) am Grundstück Fl.-Nr. 35/10, Gemarkung Pfaffendorf (km
0,140)
Die Umbenennung und Widmung liegt im Rathaus, Zi.-Nr. 13, zur öffentlichen Einsichtnahme auf und kann während der allgemeinen Dienstzeiten dort eingesehen werden. Nähere Aus- künfte erteilt Ihnen unser Mitarbeiter Johannes Oppel, Telefon (0 95 72) 3 87-202.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth
in 95444 Bayreuth,
Postfachanschrift: Postfach 110321, 95422 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth.
  


















































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