Page 14 - Amtsblatt Altenkunstadt - November 2025
P. 14

14 Informationen Nr. 11 - 24. November 2025 Regionaler Planungsverband Oberfranken-West Körperschaft des öffentlichen Rechts - Sitz Bamberg -
Geschäftsstelle: Landratsamt Bamberg
Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West; Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 „Windenergie“; Beteiligungsverfahren - öffentliche Auslegung“
 Öffentliche Auslegung
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West hat in seiner Sitzung am 07. November 2024 beschlossen, gem. Art. 16 BayLplG i. V. m. § 9 ROG das Be- teiligungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans, Teilkapitel B V 2.5.2 „Windenergie“ durchzuführen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens besteht die Möglichkeit, zu 68 Vorranggebieten mit einer Fläche von 6.455 ha Stellung zu nehmen. Davon werden insgesamt 4.073 ha Fläche durch neue bzw. Erweiterungen bestehender Gebiete zusätzlich ausgewie- sen und 33 bereits bestehende Vorranggebiete, welche teilweise angepasst wurden, übernommen. Die Vorranggebiete, die im Zuge von isolierten Positivplanungen ausgewiesen wurden und ein entsprechendes Beteiligungsverfahren durchlaufen haben, sind nicht Bestandteil des vorliegenden Beteiligungsverfahrens. Insgesamt beläuft sich die Gesamtfläche aller 76 Vorranggebiete der Planungsregion auf 7.688 ha, was einem Anteil von ca. 2,09 % der Regionsfläche entspricht.
Gegenstand des Beteiligungsverfahrens ist der in der Sitzung des Planungsausschusses am 07. November 2024 beschlossene Entwurf des Regionalplans. Das Beteiligungsverfahren wurde erstmals vom 10. März 2025 bis zum 30. Mai 2025 durchgeführt. Änderungen am Planentwurf sind nicht erfolgt. Andere Festle- gungen sind nicht Gegenstand der Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West.
Im Zuge der Abwägung wurde festgestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung und Auslegung durch die Landratsämter und kreisfreien Städten nicht überall vollständig erfolgt ist. Aus diesem Grund soll das Beteiligungsverfahren wiederholt werden. Die Wiederholung dient der Planerhaltung gem. Art. 23 Abs. 1 BayLplG.
Nach Art. 16 Abs. 1 BayLplG ist die Öffentlichkeit zu beteiligen und Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Der Planentwurf wird hierzu in der Zeit vom 10. November 2025 bis einschließlich 19. Dezember 2025 erneut auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Oberfran- ken-West unter https://www.oberfranken-west.de/Aktuelles/ Fortschreibungen/ und der Regierung von Oberfranken unter www.reg-ofr.de/frp eingestellt. Gleichzeitig wird der
Planentwurf gemäß Art. 16 Abs. 3 Nr. 1 BayLplG bei der Ge- schäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken- West (Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg, Zimmer H 426, Tel.: 0951/85206) während der Besuchszeiten öffentlich ausgelegt. Empfehlenswert ist eine vorherige Termin- vereinbarung.
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist wird Gelegenheit gegeben, sich gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberfran- ken-West, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg zu äußern.
Hierzu besteht die Möglichkeit über die Beteiligungsplattform des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West unter folgender Internetadresse https://www.oberfranken-west.de/ Aktuelles/Fortschreibungen/.
Es besteht auch die Möglichkeit zur Äußerung per E-Mail an rpv@lra-ba.bayem.de oder per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Oberfranken West, Landratsamt Bam- berg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg.
Die im Rahmen des vom 10. März bis zum 30. Mai 2025 erstmals durchgeführten Beteiligungsverfahrens abgegebenen Äußerun- gen und Stellungnahmen behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht nochmals vorgebracht werden.
Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens (Beschluss des Regi- onalen Planungsverbandes einschließlich Regionalplanentwurf) wird gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG in einem Protokoll festgehalten, das im Internet veröffentlicht und bei der Regierung von Oberfranken - Höhere Landesplanungsbehörde - ausgelegt wird.
Mit Ablauf der Frist sind gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen pri- vatrechtlichen Titeln beruhen. Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).
Hinweis: Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).
gez.
Johann Kalb Landrat Verbandvorsitzender
 FESTSCHRIFTEN coprint.de
URKUNDEN
Tiefe Gasse 26 • 96224 Burgkunstadt-Kirchlein Tel. (0 95 72) 38 16-0 • info@coprint.de












































































   12   13   14   15   16