Page 16 - Amtsblatt Altenkunstadt - Juli 2026
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16 Informationen Nr. 7 - 27. Juli 2026
Historisches
Zur Geschichte der Mühlen in Altenkunstadt
Quelle: Josef Motschmann „Altenkunstadt - Heimat zwischen Main und Kordigast“ Inneneinband
Aufgereiht wie Perlen an der Schnur, so zeigt die oben ab- gebildete Karte aus J. Motschmanns Buch die ehemals fünf Altenkunstadter Mühlen, die letzten vor der Mündung der Weismain in den Main von über 20 ehemaligen Betrieben von den Quellen von Krassach und Weismain.
Eine sehr interessierte Gruppe machte sich am 10. Juni 2026 auf zur „Mühlentour“, die von Gemeindearchivpfleger Wolfgang Reiner angeboten worden war.
Nach der einführenden Erläuterung verschiedener wasserbe- triebener Mühlarten, wie z. B. einer Mahlmühle, führte sie der Weg von der nicht mehr vorhandenen „Mutter aller Mühlen in Altenkunstadt“ – der Rohrmühle – beim heutigen Schulzentrum
über die Kienmühle, die Steffel- oder Wiesenmühle, vorbei an der Neumühle schließlich zur Bad- oder Grießinger Mühle. Neben geschichtlichen Daten zur Ersterwähnung – jeweils im Urbar des Klosters Langheim – gab es auch noch die eine oder andere Geschichte zu den einzelnen Mühlen.
Ein längerer Stopp wurde bei der Steffelmühle gemacht, da dort die Ursprünge der Altenkunstadter Industriegeschichte ausführlicher dargelegt wurden.
So konnte am Ende jeder Teilnehmer etwas Neues für sich mitnehmen. Für alle Interessierten: Eine Neuauflage der Tour im Jahr 2027 ist fest eingeplant.
Anleinpflicht für Hunde im Gemeindegebiet
Nach der Hundehaltungsverordnung sind Hunde in allen öffent- lichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet innerhalb der im Zusam- menhang bebauten Ortsteile ständig an der Leine zu führen; dies gilt auch für alle Fußballplätze im Gemeindegebiet.
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Ver- schmutzung durch Hundekot sowie auch das Missachten der Anleinpflicht von Hunden einen Verstoß gegen das Ortsrecht der Gemeinde Altenkunstadt darstellen, der mit einem Buß- geld geahndet werden kann.
Behinderung bei der Müllabfuhr
Immer wieder kann es wegen Baustellen, sonstigen Sperrungen oder Verkehrsbehinderungen vorkommen, dass Strassen nicht befahrbar bzw. Grundstücke zur Abholung der Mülltonnen nicht anfahrbar sind.
Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass die Mülltonnen und Wertstoffsäcke in solchen Fällen von den Bürgerinnen und Bürgern selbst zur nächsten vom Abfuhrfahrzeug erreichbaren Stelle zu bringen sind.

