Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Altenkunstadt hat in seiner Sitzung vom 05.12.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplans „Kordigast“ mit gleichzeitiger 8. Änderung des Flächennutzungsplans Altenkunstadt beschlossen. Das Plangebiet liegt im Südwesten des Hauptorts Altenkunstadt und umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 548, 549, 551 bis 566, 593, 594, 601, 603und 605, Gemarkung Pfaffendorf. Die Planentwürfe wurden vom Gemeinderat in der Sitzung am 08.05.2018 gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Änderung des Flächenutzungsplans, jeweils mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 10.04.2018 liegen in der Zeit vom 05.06. bis einschließlich 05.07.2018 im Rathaus der Gemeinde Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Altenkunstadt, Zimmer Nr. 11 (Gerhard Hofmann), während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Umweltbezogene Informationen liegen zu den Schützgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft und biologische Vielfalt sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter vor.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Die ausliegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Altenkunstadt unter www.altenkunstadt.de, „Leben-Rathaus und Bürgerinfo“, „Aktuelle Informationen“, „Aufstellung Bebauungsplan Kordigast und 8. Änderung Flächennutzungsplan Altenkunstadt“ eingesehen werden.

Altenkunstadt, 28.05.2018

 

 

Weitere Dokumente:

Bebauungsplan Kordigast

Begründung und Umweltbericht hierzu

8. Änderung Flächennutzungsplan

Begründung und Umweltbereich hierzu

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