Page 4 - Amtsblatt Altenkunstadt - Mai 2025
P. 4

4 Amtliche Mitteilungen Nr. 5 - 26. Mai 2025
 Vollzug der Wassergesetze;
Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Entnehmen und zutage fördern von Grundwasser aus dem Brunnen Leikeim auf dem Grundstück Fl.-Nr. 352 der Gemarkung Altenkunstadt
Dem Brauhaus Altenkunstadt A. Leikeim GmbH & Co KG wurde mit Bescheid des Landratsamtes Lichtenfels vom 09.04.2025, Az. SG 34- Az. U2009-0322, eine bis zum 30.04.2045 befristete gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Entnehmen und zutage fördern von Grundwasser aus dem Brunnen Leikeim auf dem Grundstück Fl.-Nr. 352 der Gemarkung Altenkunstadt zur privaten Wasserversorgung des Unternehmers für die Herstellung von Bier- und Biermischgetränken sowie der Betriebswasserver- sorgung im Bereich der Getränkeproduktion erteilt.
Die Erlaubnis gewährt die stets widerrufliche Befugnis aus dem Brunnen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 352 der Gemarkung Altenkunstadt
Vollzug der Wassergesetze;
Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis
für die Benutzung des Mains durch
die Stau- und Triebwerksanlage Trebitzmühle
Frau Dr. Konstanze Winter wurde mit Bescheid des Landratsam- tes Lichtenfels vom 10.03.2025, Az. SG 34- Az. U2023-0039, eine bis zum 31.01.2050 befristete gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Benutzung des Mains durch die Stau- und Triebwerksanlage Trebitzmühle erteilt.
Die Erlaubnis gewährt die wasserrechtliche Bewilligung zum Aufstauen des Mains (Gewässer I. Ordnung) auf 274,711 m ü NN (fixiert durch Eichpfahl und eine Rückmarke), zum Ableiten von 4,2 m3/s Wasser zur Nutzung in Turbine 1 aus dem Main, zum Wiedereinleiten dieser Wassermenge in den Main, zum Ableiten von zusätzlich 7,1 m3/s Wasser zur Nutzung in Turbine 2 aus dem Main, zum Wiedereinleiten dieser Wassermenge in den Main und zur Nutzung des Ausbaugefälles von insgesamt 2,4 m. Die Erteilte Bewilligung dient der Stromerzeugung.
Die Erlaubnis enthält Inhalts- und Nebenbestimmungen, die im öffentlichen Interesse notwendig sind.
Der Erlaubnisbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der zugrundeliegenden Planunterlagen liegt für die Dauer von zwei Wochen vom 02.06.2025 bis einschließlich 16.06.2025 im Rathaus der Gemeinde Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Altenkunstadt, Zimmer Nr. 13, Frau Redinger, Telefon (0 95 72) 3 87-201, öffentlich zur Einsicht aus (Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz - BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG). Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus eingesehen werden. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Diese Bekanntmachung sowie der auszulegende Bescheid und die zugrundeliegenden Planunterlagen werden nach Art. 27a BayVwVfG auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Altenkunstadt unter www.altenkunstadt.de unter „Aktuelle Informationen“ veröffentlicht.
Mit Ende der Auslegungsfrist (16.06.2025, 24.00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Altenkunstadt, 26.05.2025
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
Maximale Momentanentnahme bis zu max. Maximale Tagesentnahme
Maximale Jahresentnahme
an Grundwasser zutage zu fördern.
6,0 l/s
350 m3/d 90.000 m3/a
Die Erlaubnis enthält Inhalts- und Nebenbestimmungen, die im öffentlichen Interesse notwendig sind. Der Erlaubnisbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der zugrun- deliegenden Planunterlagen liegt für die Dauer von zwei Wochen vom 02.06.2025 bis einschließlich 16.06.2025 im Rathaus der Gemeinde Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Altenkunstadt, Zimmer Nr. 13, Frau Redinger, Telefon (0 95 72) 3 87-201, öffentlich zur Einsicht aus (Art. 69 Satz 2 Bayerisches Was- sergesetz - BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG). Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus eingesehen werden. Um vorherige Terminvereinbarung wird ge- beten. Diese Bekanntmachung sowie der auszulegende Bescheid und die zugrundeliegenden Planunterlagen werden nach Art. 27a BayVwVfG auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Altenkunstadt unter www.altenkunstadt.de unter „Aktuelle In- formationen“ veröffentlicht.
Mit Ende der Auslegungsfrist (16.06.2025, 24.00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Altenkunstadt, 26.05.2025
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
     VISITENKARTEN coprint.de
BRIEFPAPIER
Tiefe Gasse 26 • 96224 Burgkunstadt-Kirchlein Tel. (0 95 72) 38 16-0 • info@coprint.de







































































   2   3   4   5   6