Page 14 - Amtsblatt 12_25
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Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Ausführungsanordnung
Flurneuordnung und Dorferneuerung Frankenberg-Mosen- berg Stadt Weismain, Landkreis Lichtenfels
Ausführungsanordnung
Im Verfahren Frankenberg-Mosenberg wird die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 01.02.2026 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.
Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, mit der Folge, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben.
Gründe
Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben.
Der Flurbereinigungsplan ist unanfechtbar. Seine Ausführung konnte daher angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz –FlurbG–).
Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung wird an-
geordnet, damit aus einem längeren Aufschub der Ausführung
Informationen Nr. 12 - 15. Dezember 2025 Kultursonntage in der
alten Vogtei Burgkunstadt
Sonntag, 11. Januar 2026, 17.00 Uhr
Morgenständchen – Duo Dauenhauer Kuen
Werke von u.a. Sibelius, Grieg und Franck
Anna Sophie Dauenhauer, Violine,
Lukas Maria Kuen, Klavier
Gerühmt für ihre leidenschaftlichen Interpretationen, ihren hoch- entwickelten Klangsinn und traumwandlerisches Verstehen auf der Bühne, verbindet das Duo Dauenhauer Kuen seit seiner Grün- dung 2008 eine große Leidenschaft für die Kammermusik und Entdeckerfreude für das schier unerschöpfliche Repertoire ihrer Besetzung. Mit „Morgenständchen“ begeben sich die beiden Mu- siker auf eine Reise lyrischer, heiterer wie tiefgründiger Klänge. Eintritt: 15 Euro. Kartenvorverkauf: Blumenwiese, Marktplatz Burgkunstadt oder Alte Vogtei, Regens-Wagner-Platz 5, 2. OG, Telefon (0 95 72) 75 00 11 (Mo-Frei) und (0 95 72) 32 46.
Informationen vom Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes
Nächste Möglichkeit zum Blutspenden am
   des Flurbereinigungsplanes den Beteiligten auf dem Gebiet des
Rechtsbehelfsbelehrung
Montag, 19.01.2026, 16.00 - 20.00 Uhr in Burgkunstadt, Stadthalle, Jahnstraße 1.
Bitte unbedingt den Spendenabstand von 56 Tagen einhalten! Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspender- pass mit, zumindest aber einen Lichtbildausweis (Personalaus- weis, Reisepass oder Führerschein).
Grundstücksverkehrs keine erheblichen Nachteile erwachsen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten
Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim Rechtsbehelfsbelehrung
GegendiesenBAemscthflüurssLäknadnlnichinenEenrthwaiclbklueningeOsbMerofrnaantksenach
dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Wider-
eingelegt werden.
Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg
(Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg)
spruch beim
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg)
Impressum:
Herausgeber:
Gemeinde Altenkunstadt Marktplatz 2 • 96264 Altenkunstadt Telefon (0 95 72) 3 87-0
e-Mail: gemeinde@altenkunstadt.de Internet: www.altenkunstadt.de
 eingelegt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung HDienwEeinilsegzuunrgRdecshWtsbideehreslpfsrbueclheshrisutnsgchriftlich,zurNiederschriftoderelek-
 Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift
tronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die
Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelasseVnerantwortlich für den Inhalt:
oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen
E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen
Wirkungen!
Gemeinde Altenkunstadt CoPrint, Kirchlein CoPrint, Kirchlein
2 800 Stück
monatlich
CoPrint
Tiefe Gasse 26
Telefon (0 95 72) 38 16-0 www.coprint.de • info@coprint.de
und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher
Verlag, Satz und Layout:
Anzeigen:
Diese Anordnung sowie die Bestandskarte, die den Stand der
Diese Anordnung sowie die Bestandskarte, die
Erscheinungsweise:
Auflage:
 Flurkarte bei Eintritt des neuen Rechtszustandes darstellt, kön-
den Stand der Flurkarte bei Eintritt des neuen
Anzeigenannahme:
nen innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öf-
•
96224 Burgkunstadt
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cjehketneBinekOabnenrtfmraanckheunnugnatuecrh auf der Internetseite
„Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorf-
09.01.2026
des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken auf der Seite
für Januar 2026:
erneuerungen“ eingesehen werden.
Projekte in Oberfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in
(https://www.ale-oberfranken.bayern.de/137278/index.php)
Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden. (https://www.ale-oberfranken.bayern.de/137278/index.php)
Redaktions- und Anzeigenschluss
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Tiefe Gasse 26 • 96224 Burgkunstadt-Kirchlein Tel. (0 95 72) 38 16-0 • info@coprint.de
 gez. Thomas Müller
gez. Thomas Müller















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