Page 8 - Amtsblatt Altenkunstadt Januar 2026
P. 8
8 Informationen Nr. 1 - 26. Januar 2026
Zusammen im Quartier Interdisziplinäre Seniorenarbeit
Information: Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG
Sie haben Pflegegrad 1 oder höher, leben zuhause und benötigen Unterstützung im Alltag? Vielleicht kennen Sie jemanden in ihrem Umfeld, der Sie als „Ehrenamtlich tätige Einzelperson“ unterstützen kann.
Die Fachstelle für Demenz und Pflege erklärt:
Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, können durch registrierte, ehrenamtlich tätige Einzelpersonen Unterstützung im Alltag erhalten. Betroffenen steht ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) in Höhe von 131 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag von ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen eingesetzt werden. Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen können bspw. Menschen mit Pflegebedarf zum Einkauf oder Gottesdienst begleiten, Tätigkeiten im Haushalt erledigen oder pflegenden Angehörigen bei der Organisation des Pflegealltags helfen. Die Tätigkeiten können gemeinsam oder auch nur von der ehrenamtlich tätigen Einzelperson allein erledigt werden. Die Unterstützung kann ein- oder mehrmals die Woche, regelmäßig oder flexibel erfolgen. Es gibt folgende Voraussetzungen:
• Die ehrenamtlich tätige Einzelperson darf nicht verwandt oder verschwägert bis zum 2. Grad mit der Person sein, die unterstützt wird. Somit kommen z.B. Bekannte, Freunde oder Verwandte ab dem 3. Verwandtschaftsgrad (z.B. Nichte/Neffe) in Betracht.
• Mindestalter 16 Jahre (Genehmigung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigkeit)
• Kein Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft mit der Person, die unterstützt wird.
• Absolvieren einer kostenfreien Schulung oder bereits vorhandene zielgruppen- und tätigkeitsgerechte Qualifikation.
• Unterstützung von maximal drei Personen.
• Die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Einzelperson für die geleistete Unterstützung liegt deutlich unter dem für die jeweilige Tätigkeit maßgeblichen Mindestlohn.
• Vorhandensein eines ausreichenden Versicherungsschutzes (Haftpflicht- und Unfallversicherung). Subsidiär besteht Versicherungsschutz nach den Vertragsbedingungen der Bayerischen Ehrenamtsversicherung.
• Registrierung bei der Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken, um die erbrachte Unterstützung über den Entlastungsbetrag mit der Pflegeversicherung abzurechnen.
Alle Informationen, Unterlagen sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter: www.einzelperson-bayern.de
Ansprechpartner:
Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken
Tel.: 0951 / 855 12
Mail: info@demenz-pflege-oberfranken.de
T ermine:
jeden Montag, 16 bis 18 Uhr: Digitalcafé, Ort: Caritas Beratungshaus (Anmeldung erforderlich) 02.02.26, 17.45 Uhr: Foto-Schau, Ort: Saal im Seniorenheim
23.02.26, 14 Uhr: Friedhofscafé, Ort: Villa bei der katholischen Kirche
25.02.26, 14 Uhr: Spielenachmittag, Ort: Caritas Beratungshaus
Caritas-Beratungshaus, Theodor-Heuss-Straße 15, 96264 Altenkunstadt
Telefon: 09572 7543756, E-Mail: ziq.altenkunstadt@caritas-lif.de, Homepage: www.caritas-lichtenfels.de

