Page 6 - Amtsblatt Altenkunstadt Januar 2026
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6 Amtliche Mitteilungen
9.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch die Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss bei Abholung der Unterlagen das 16. Lebensjahr vollendet haben; auf Verlangen hat sie sich auszuweisen. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung weder die Unterlagen selbst abholen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaubhaft zu machen, dass sie entsprechend dem Willen der wahlberechtigten Person handelt.
10.
Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kund- gabe einer von der stimmberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entschei- dung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
11.
Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und der ver- schlossene Stimmzettelumschlag (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem Wahlbriefumschlag an- gegebenen Stelle spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.
Altenkunstadt, 26.01.2026
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
Nr. 1 - 26. Januar 2026
  Kulturverein Altenkunstadt e. V. Marktplatz 2
96264 Altenkunstadt
Telefon (0 95 72) 3 87-121
Programm für 2026
Samstag, 24.01.2026, 19.00 Uhr
Wie Nosferatu laufen lernte....
Udo Langer & Markus
Synagoge, Judenhof 3, Altenkunstadt Vorverkauf 15,-- €, Abendkasse 19,-- €
Sonntag, 01.02.2026, 18.00 Uhr
„Es gibt ein Leben über 50, 60 ... jedenfalls für Frauen!“
Ausverkauft Annette von Bamberg
Synagoge, Judenhof 3, Altenkunstadt
Vorverkauf 17,--. €, Abendkasse 20,-- €
Samstag, 25.04.2026, 19.00 Uhr
„Bis einer heult“
Streckenbach & Köhler
Synagoge, Judenhof 3, Altenkunstadt Vorverkauf 17,-- €, Abendkasse 20,-- €
Samstag, 09.05.2026, 19.00 Uhr
Asterix auf Oberfränkisch - XXL
Stefan Eichner – „Das Eich“ Grundschulturnhalle, Baiersdorfer Str. 8 - 10, Altenkunstadt
Vorverkauf 17,-- €, Abendkasse 20,-- €
Sonntag, 14.06.2026, 18.00 Uhr
Die Geliebte meines Mannes Fränkischer Theatersommer Synagoge, Judenhof 3, Altenkunstadt Vorverkauf 17,-- €, Abendkasse 20,-- €
Sonntag, 13.09.2026, 18.00 Uhr
Mann des Schicksals
Fränkischer Theatersommer Grundschulturnhalle, Baiersdorfer Str. 8 - 10, Altenkunstadt
Vorverkauf 19,-- €, Abendkasse 22,-- €
Kartenvorverkauf jeweils im Sekretariat des Rathauses Altenkunstadt, Telefon (0 95 72) 3 87-121 oder sonja.schrueffer@altenkunstadt.de
Änderungen und Ergänzungen vorbehalten.
       Wo man gerne einkauft!
Burgkunstadt, Auwiese 4
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