Page 3 - Amtsblatt Altenkunstadt April 2026
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Nr. 4 - 27. April 2026
Amtliche Mitteilungen
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  Seniorenbeauftragte
Die Seniorenbeauftragte der Gemeinde Altenkunstadt, Frau Allmut Schuhmann, steht als Ansprechpartnerin für die Belan- ge der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger bei Rückfragen telefonisch unter der Nummer (0 95 72) 8 72 90 56 zur Ver- fügung (möglichst abends).
 Haushaltssatzung
der Gemeinde Altenkunstadt (Landkreis Lichtenfels)
für das Haushaltsjahr 2026
I.
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Altenkunstadt folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2026 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
III.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt für die Dauer ihrer Gültigkeit und bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung der Gemeinde Altenkunstadt öffentlich im Rathaus, Marktplatz 2, Zimmer Nr. 11, innerhalb der allge- meinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (§ 65 Abs. 3 GO, § 4 BayKommV).
Altenkunstadt, 24.04.2026 Gemeinde Altenkunstadt
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
  Öffnungszeiten Polizeiwache Altenkunstadt
Christian Wagner, POK
Montag und Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr
Telefon (0 95 72) 3 87-701
Handy (01 73) 8 63 40 04
E-Mail: pi.lichtenfels@polizei.bayern.de Termine auch telefonisch nach Vereinbarung.
16.063.500 € Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
und im
ab.
12.557.500 €
Fundsachen
Im letzten Vierteljahr wurden bei der Gemeinde Altenkunstadt folgende Fundsachen abgegeben:
§2
Für das Haushaltsjahr 2026 sind über die fortgeltenden Kre- ditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
21.01.2026 KW 51 10.02.2026 03.02.2026 23.02.2026 07.02.2026 13.02.2026 19.03.2026 24.02.2026 10.03.2026 19.03.2026 23.12.2025 22.03.2026 06.04.2026
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b) für die Grundstücke (B) 2. Gewerbesteuer
340 v.H. 200 v.H.
400 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
II.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Art. 67 und 74 GO. Die rechtsaufsichtliche Stellungnahme wurde der Gemeinde mit Schreiben des Land- ratsamtes Lichtenfels vom 20.04.2025, Az. 32-941, zugestellt.





























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