Page 17 - Amtsblatt Altenkunstadt - Juni 2026
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Nr. 6 - 29. Juni 2026 Informationen 17 Anleinpflicht für Hunde
im Gemeindegebiet
Nach der Hundehaltungsverordnung sind Hunde in allen öffent- lichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet innerhalb der im Zusam- menhang bebauten Ortsteile ständig an der Leine zu führen; dies gilt auch für alle Fußballplätze im Gemeindegebiet.
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Ver- schmutzung durch Hundekot sowie auch das Missachten der Anleinpflicht von Hunden einen Verstoß gegen das Ortsrecht der Gemeinde Altenkunstadt darstellen, der mit einem Buß- geld geahndet werden kann.
Behinderung bei der Müllabfuhr
Immer wieder kann es wegen Baustellen, sonstigen Sperrungen oder Verkehrsbehinderungen vorkommen, dass Strassen nicht befahrbar bzw. Grundstücke zur Abholung der Mülltonnen nicht anfahrbar sind.
Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass die Mülltonnen und Wertstoffsäcke in solchen Fällen von den Bürgerinnen und Bürgern selbst zur nächsten vom Abfuhrfahrzeug erreichbaren Stelle zu bringen sind.
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