Amtsblatt Altenkunstadt - April 2024
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 AMTSBLATT DER
GEMEINDE ALTENKUNSTADT
52. Jahrgang Nr. 4 - 29. April 2024 kostenfrei in jeden erreichbaren Haushalt
Verwaltungshaushalt auszugleichen, wird eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt benötigt. Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt damit im Jahr 2024 -300.200 €. Die Mindestzuführung nach § 22 Abs. 2 KommHV muss die ordentliche Tilgung der Kredite in Höhe von 500.000 € abdecken und wird in diesem Jahr nicht erreicht. Das hat zur Folge, dass die Tilgung der Darlehen durch neue Kredite finanziert werden müsste. Wie bereits in den Vor- jahren wurden weitere freiwillige Leistungen aufgenommen beziehungsweise weiterverfolgt, unter anderem der Neubau eines Lehrschwimmbeckens (mit einem Ansatz für Planungskosten im Finanzplanungsjahr 2025), die Neugestaltung der Neuen Mitte sowie unter anderem freiwillige Investitionszuweisungen an die evangelische Kirche.
Noch nicht im Haushalt berücksichtigt sind in den Finanz- planungsjahren die Folgekosten aus dem Projekt Malzfabrik Maineck und die Planungs- und Baukosten für eine mögliche Erschließung des Baugebiets „Heide“ (hier wurden lediglich die Ansätze für eine Erschließung mittels Erschließungsträger veranschlagt), auch wenn diese Kosten nach Fertigstellung der Maßnahme auf die Grundstücks- und Erschließungspreise umgelegt werden. Es sollten Instandhaltungsmaßnahmen, gene- relle Straßensanierungen und Erhaltung unserer gemeindlichen Gebäude und Sportstätten nicht in Vergessenheit geraten. Die Sanierung des Wasser-Hochbehälters in Spiesberg ist bereits im Haushalts- und Finanzplan beinhaltet. Für den Hochbehälter in Woffendorf sind nach aktuellem Stand Ertüchtigungsmaß- nahmen geplant, die den Trinkwasserstandard gewährleisten; zeitgleich werden in den Finanzplanungsjahren die Kosten für einen Neubau/Generalsanierung ermittelt, wofür bereits Kos- tenschätzungen vorliegen, die im Finanzplan dargestellt sind. Die hierbei anfallenden genauen Kosten werden aktuell durch Bedarfsberechnungen und Studien ermittelt und werden in den Folgehaushalten mit eingeplant. Selbst bei möglicher staatlicher Förderung wird ein enormer Anteil der Kosten bei der Gemeinde Altenkunstadt verbleiben, der im Rahmen der Neukalkulation der Wassergebühren mit in die Kalkulation einfließt. Dementspre- chend wurde für die Finanzplanungsjahre ein entsprechender An- teil mit der Einnahme von Verbesserungsbeiträgen veranschlagt. Zudem ist die Entwicklung der Kosten aller Maßnahmen durch
 Nr. 4 - 29. April 2024
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  Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der Sitzung des Gemeinderates am 19.03.2024 wurde der Haushalt für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Die rechtsauf- sichtliche Genehmigung durch das Landratsamt Lichtenfels wur- de ebenfalls schon erteilt und die Haushaltssatzung ist in diesem Amtsblatt veröffentlicht. Die Verbindlichkeiten der Gemeinde zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 betrugen 7.631.460,52 €. Bei 5.603 Einwohnern (Stand: 30.06.2023) bedeutet dies eine Pro- Kopf-Verschuldung von 1.374,30 €. Durch Tilgungsleistungen und einer geplanten Neuverschuldung in Höhe von 5.137.450 € beträgt der Schuldenstand zum Ende des Haushaltsjahres voraus- sichtlich 12,269 Mio. €. Die Pro-Kopfverschuldung erhöht sich zum Jahresende 2024 auf 2.189,70 € und liegt damit 191,57 % über dem Landesdurchschnitt. Für 2024 musste der Ansatz der Gewerbesteuer aufgrund bereits bekannter Steuerrückzahlun- gen und entsprechender Anpassungen der Vorauszahlungen auf 454.200 € (Vorjahr: 1.523.100 €) deutlich vermindert werden. Die Kreisumlage ist die größte Ausgabenposition des Verwaltungs- haushaltes mit einer Summe von 2.931.200 € (Vorjahr: 2.904.300 €). Sie ist vom Hebesatz, den der Landkreis festsetzt, und von den Steuer- und Umlagekraftzahlen der Gemeinde abhängig. Der Hebesatz der Kreisumlage soll im Jahr 2024 von 44,00 v. H. auf 48,00 v. H. angehoben werden. Die Steuer- und Umla- gekraft unserer Gemeinde sinkt von 6.600.610 € auf 6.106.529. Die Kreisumlage steigt trotz einer niedrigeren Umlagekraft voraussichtlich um 26.900 € gegenüber dem Vorjahr. Der Verwal- tungshaushalt 2024 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.844.100 € (Vorjahr 13.304.550 €) und der Vermögenshaushalt mit 13.610.400 € (Vorjahr 11.548.050 €). Der Gesamthaushalt beträgt in den Einnahmen und Ausgaben 27.454.500 € (Vorjahr 24.852.600 €). Das Volumen des Verwaltungshaushaltes hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 4,06 % erhöht, was unter anderem auch mit einer höheren Schlüsselzuweisung sowie der höheren Einkommensteuerbeteiligung zusammenhängt. Die Ausgaben des Vermögenshaushalts werden durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (1.196.800 €), die Veräußerung von Grundstücken (1.255.400 €) und beweglichen Sachen des Anlagevermögens (3.000 €), Beiträge (503.750 €), Zuwei- sungen und Zuschüsse (5.514.000 €) sowie eine vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 5.137.450 € finanziert. Nach den bisherigen Planungen kann der Verwaltungshaushalt 2024 keine Zuführung an den Vermögenshaushalt erwirtschaften. Um den


























































































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