Page 18 - Amtsblatt Altenkunstadt - Juni 2025
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18 Informationen
Reinhaltung und Reinigung
der öffentlichen Straßen und Wege
Aufgrund der Verordnung der Gemeinde Altenkunstadt über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 03.02.2021 haben die Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über diese öffentlichen Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger) ihre Reinigungsflächen gemeinsam auf eigene Kosten zu reinigen. Die Reinigungsfläche ist der Gehweg in voller Breite entlang des Grundstücks und der Fahrbahnrand bis zu 1 m Breite, gemessen von der Bordsteinkante des Gehwegs. Bei Straßen ohne besonderen Gehweg erstreckt sich die Reini- gungsfläche auf einen 1 m breiten Streifen am Fahrbahnrand.
Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger die öffentlichen Straßen innerhalb der vorgenann- ten Reinigungsfläche zu reinigen. Sie haben dabei die Geh- und Radwege und die innerhalb der Reinigungsfläche befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen) nach Bedarf
a) zukehrenunddenKehricht,SchlammundsonstigenUnratzu entfernen (soweit eine Entsorgung in üblichen Hausmüllton- nen für Biomüll, Papier oder Restmüll oder in Wertstoffcon- tainern möglich ist); entsprechendes gilt für die Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen.
Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub - insbesondere bei feuchter Witterung - die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls durchzuführen.
b) vonGrasundUnkrautsowieMoosundAnflugvonsonstigen Pflanzen ohne Hilfe von Herbiziden zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst.
c) insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche liegen.
Gemäß Art. 66 Nr. 5 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine öffentliche Straße verunreinigt bzw. verunreinigen lässt, oder die ihm obliegenden Reinigungs- pflichten nicht erfüllt.
Die Gemeinde bittet daher alle Grundstückseigentümer ihre Pflichten über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege sorgfältig einzuhalten. Dies trägt nicht nur zu einem sauberen Ortsbild, sondern auch zu einer längeren Lebensdauer der öffentlichen Verkehrsfläche bei. Für weitere Fragen bzw. Erläuterungen zu den Verordnungen der Gemeinde über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter stehen Ihnen unsere Mitarbeiter Alexander Pfaff, Telefon (0 95 72) 3 87-111 und Jo- hannes Oppel, Telefon (0 95 72) 3 87-202, gerne zur Verfügung.
Nr. 7 - 28. Juli 2025
Mehlbeeren-Meldemarathon
Liebe Mitglieder der Gemeinde Altenkunstadt,
wir möchten Sie herzlich einladen dieses Jahr am „Mehlbeeren- Meldemarathon“ teilzunehmen. Dabei geht es darum, die Baum- gruppe der Mehlbeeren in der Frankenalb kennenzulernen, ihre Standorte zu erkunden und aktiv zur Gewinnung neuer Erkennt- nisse bezüglich Verbreitung und Standortansprüche der Bäume beizutragen. Dieses Projekt wird gemeinsam als Kooperations- projekt der Universität Bayreuth und des Naturparks Fränkische Schweiz – Frankenjura e.V. durchgeführt.
Neben einer hohen Anzahl an Endemiten (Arten, die nur regional begrenzt vorkommen und einmalig sind) ist auch die Ökologie der Mehlbeeren hoch interessant. Mehlbeeren sind besonders an Grenzstandorte angepasst, d.h. sie können noch an Standorten gedeihen, wo andere Baumarten schon nicht mehr überleben können. Daher gewinnt sie aktuell auch an Aufmerksamkeit als heimische Zukunftsbaumart.
Beim Mehlbeeren-Meldemarathon kann jede/r teilnehmen! Für die Teilnahme können die kostenlosen Apps iNaturalist und Flora Incognita verwendet werden. Interesse an Baumarten und Freude an Spaziergängen oder Wanderungen in der Natur sind dabei gute Anknüpfungspunkte.
Wichtig ist, bei Flora Incognita das Projekt „Mehlbeer-Marathon“ in der Projektliste zu aktivieren und die Beobachtungen über „+“ mit dem Stichwort „Mehlbeere“ zu versehen, damit die gewonnenen Bilddaten ausgewertet werden können. Bei iNatu- ralist ist nichts weiter notwendig, dort sind die aufgenommenen Beobachtungen automatisch für uns sichtbar.
Weitere Informationen zu den Mehlbeeren, dem Projekt und zur Teilnahme finden Sie auch auf der Webseite des Naturparks: https://www.fsvf.de/de/mehlbeerenmarathon.
Zusätzlich bieten wir Exkursionen an, bei denen die Mehlbeere, ihre Besonderheit und die Teilnahme am Mehlbeeren-Meldema- rathon vorgestellt werden. Eine Exkursion in Ihrer Nähe findet am Mittwoch, 30.07. von 18.00 bis 20.00 Uhr bei Gößweinstein statt. Der genaue Treffpunkt wird nach Anmeldung bekannt gegeben. Gerne können Sie sich unter https://www.fsvf.de/de/erlebnis/ abenteuer-buchen/ zur Exkursion anmelden, weitere Exkursi- onstermine finden Sie ebenfalls auf der Webseite des Naturparks.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Teilnahme am Projekt!
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