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 8 Amtliche Mitteilungen Nr. 12 - 15. Dezember 2025
 Behinderungen werden von der Gemeinde gesondert bekannt gemacht.
11. Zurücknahme von Wahlvorschlägen
Die Zurücknahme der Wahlvorschläge im Ganzen ist nur bis zum Donnerstag, 08. Januar 2026, 18.00 Uhr (59. Tag vor dem Wahltag) zulässig.
Über die Zurücknahme von Wahlvorschlägen im Ganzen be- schließen die Wahlvorschlagsträger in gleicher Weise wie über die Aufstellung der Wahlvorschläge. Die beauftragte Person kann durch die Aufstellungsversammlung verpflichtet werden, unter bestimmten Voraussetzungen den Wahlvorschlag zurück- zunehmen.
Altenkunstadt, 09.12.2025
Robert Hümmer
Wahlleiter der Gemeinde Altenkunstadt
Bekanntmachung
über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürger- meisterin oder des ersten Bürgermeisters und des Kreistags am Sonntag, 08. März 2026
1.
Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschrif- ten benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12.00 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
2.
Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
Eintragungsraum:
Gemeinde Altenkunstadt, Rathaus, Marktplatz 2, 96264 Al- tenkunstadt, Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss, Zi.-Nr. 1, barrierefrei
Eintragungszeiten:
Montag bis Freitag, jeweils von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag bis Donnerstag, jeweils von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Zusätzliche Eintragungszeiten:
Donnerstag, 15.01.2026, von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr Samstag, 17.01.2026, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
3.
Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaub- haft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungs- schein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde Altenkunstadt beantragt werden. Die Eintra- gung kann nicht brieflich erklärt werden.
4.
Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalaus- weis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.
Altenkunstadt, 09.12.2025
Robert Hümmer Erster Bürgermeister
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