Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug der Baugesetze - Beteiligung der Öffentlichkeit -

Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Altenkunstadt „Pfaffendorf - Mitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB.

 

Der Gemeinderat von Altenkunstadt hat in seiner Sitzung vom 31. Juli 2018 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB, für den Bereich „Pfaffendorf - Mitte“ der Gemeinde Altenkunstadt beschlossen. Der Geltungsbereich richtet sich nach dem Planentwurf des Architekturbüros Georg Dietz, Weismain, in der Fassung vom 04.12.2018. Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplan im M. 1 : 5000 ersichtlich und ist rot gekennzeichnet.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Planentwurf und die Begründung in der Zeit vom 07. Januar 2019 bis einschließlich 11. Februar 2019 (= Auslegungsfrist) im Rathaus der Gemeinde Altenkunstadt, Marktplatz 2, 1. OG, Zimmer Nr. 11, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Hinweise:

- Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt, es erfolgt keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

- Zu den Auslegungsunterlagen können innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist, während den üblichen Dienststunden, Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

- Nicht fristgerecht vorgebrachte oder eingegangene Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen können nicht berücksichtigt werden.

- Über die vorgebrachten Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen befindet der Gemeinderat.

 

 

 

Weitere Dokumente:

Bebauungsplan Pfaffendorf

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