Anträge & Formulare

Auf diesen Seiten stellt die Gemeinde Altenkunstadt verschiedene Online-Formulare zur Verfügung. Diese können Sie komplett elektronisch ausfüllen und an uns übermitteln. Welche weiteren Unterlagen notwendig sind, oder für welche Fälle der Antrag gilt, wird im einzelnen erläutert.


Wichtige Hinweise:

Die Telefonnummer ist unerlässlich um mit Ihnen schnell Kontakt aufnehmen zu können. Auch wenn dies teilweise kein Pflichtfeld ist, bitten wir sie dringend diese zu hinterlegen.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nur nach Vorkasse des jeweiligen Betrags auf unser Bankkonto

Antrag auf Gastschulbesuch

Ein Gastschulverhältnis kann nur aus zwingenden persönlichen Gründen bestätigt werden. Zu diesen Gründen kann z. B. ein Umzug der Familie während eines laufenden Schuljahres gehören.

Errichtung oder Versetzung eines Grabmals

Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und Grabeinfassungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

SEPA Lastschriftmandat

Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftmandat ist freiwillig und kann durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder seines Kreditinstituts mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind.

Antrag auf Marktfestsetzung

Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 Gewerbeordnung.

Bewohnerparkausweis

Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises gemäß § 46 (1) Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Mit der Ausstellung eines Bewohnerparkausweises fallen Gebühren an.

Erlaubnis zur Plakatierung

Antrag auf Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Flächen.

Hundesteuer

Jeder Halter eines Hundes ist zur An- und Abmeldung zur Hundesteuer verpflichtet. Für die Entrichtung der Gebühren können Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.

Ausnahmegenehmigung Schwerbehinderter

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 für besondere Gruppen Schwerbehinderter

Gewerbeanmeldung

Für die Gewerbeanmeldung entstehen Kosten von 50,- Euro. Diese sind vorab zu überweisen. Diese Anzeige berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbebetriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.

Gewerbeummeldung

Diese Anzeige berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbebetriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.

Gewerbeabmeldung

Eine Abmeldung des Gewerbebetriebes bei eingestellter Geschäftstätigkeit. Für die Abmeldung entstehen Kosten von 25 Euro. Diese sind vorab zu überweisen.

Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund

Antrag nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO (Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund). Soweit notwendig, ist eine Lageskizze anzufertigen, aus der die Örtlichkeit der vorgesehenen Bauarbeiten hervorgeht.

Antrag für Fischereischein

Antrag nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO (Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund). Soweit notwendig, ist eine Lageskizze anzufertigen, aus der die Örtlichkeit der vorgesehenen Bauarbeiten hervorgeht.

Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass nach § 12 Gaststättengesetz

Zuteilung/Änderung einer Hausnummer

Jeder Grundstückeigentümer muss sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer versehen. Dabei muss er ggf. auch die Vorgaben bezüglich des Aussehens und der Platzierung beachten.

Ausstellung einer Eheurkunde

Eheurkunden können beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Für eine Namensänderung nach der Eheschließung benötigen z. B. Behörden und Banken Ihre Eheurkunde als Nachweis. Die Gebühr von 12 Euro muss vorab überwiesen werden.

Ausstellung einer Sterbeurkunde

Eine Urkunde aus dem Sterberegister kann nur von den nächsten Familienmitgliedern (Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren oder Abkömmlingen) des(r) Verstorbenen beantragt werden. Die Gebühr von 12 Euro muss vorab überwiesen werden.

Ausstellung einer Geburtsurkunde

Eine Urkunde aus dem Geburtenregister kann nur von den nächsten Familienmitgliedern (Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren oder Abkömmlingen) beantragt werden. Es können verschiedene Formen beantragt werden. Die Gebühr von 12 Euro muss vorab überwiesen werden.

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