
Die Gemeinde Altenkunstadt bietet folgende Immobilien zum Kauf an:
Die Gemeinde Altenkunstadt bietet folgende Immobilien zum Kauf an:
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 10. Flächennutzungsplanänderung, Bereich „Agrovoltaikanlage an der Trebitzmühle“ und des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agrovoltaikanlage an der Trebitzmühle“ (Parallelverfahren) nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit
vom 04.04.2023 bis einschließlich 05.05.2023
Am 08.11.2022 hat der Gemeinderat Altenkunstadt beschlossen, den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans Altenkunstadt im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage an der Trebitzmühle“ und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agrovoltaikanlage an der Trebitzmühle“ zusammen mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die räumliche Lage sind aus dem abgedruckten Lageplan sowie aus den am Auslegungsort offenliegenden Plänen in der Fassung vom 24.10.2022 zu ersehen.
Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans und der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage an der Trebitzmühle“ liegen mit den Begründungen einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom:
04.04.2023 bis einschließlich 05.05.2023
bei der Gemeinde Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Altenkunstadt, Zimmer 13 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Altenkunstadt (www.altenkunstadt.de) unter der Rubrik HOME/LEBEN/Aktuelle Informationen aufrufbar.
Während dieser Frist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 10. Änderung des Flächennutzungsplans/ über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agrovoltaikanlage an der Trebitzmühle“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung/ des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage an der Trebitzmühle“ nicht von Bedeutung ist.
Weitere Dokumente:
Vorhabenbezogener Bebbauungsplan dazugehöriger Plan Flächennutzungsplan dazugehöriger Plan Kombinierter Umweltbericht
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Bereich „Agrovoltaikanlage an der Trebitzmühle“ und des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agrovoltaikanlage an der Trebitzmühle“ (Parallelverfahren) nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit
vom 02.01.2023 bis einschließlich 06.02.2023
Am 08.11.2022 hat der Gemeinderat Altenkunstadt beschlossen, den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans Altenkunstadt im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage an der Trebitzmühle“ und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agrovoltaikanlage an der Trebitzmühle“ zusammen mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die räumliche Lage sind aus dem abgedruckten Lageplan sowie aus den am Auslegungsort offenliegenden Plänen in der Fassung vom 24.10.2022 zu ersehen.
Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans und der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage an der Trebitzmühle“ liegen mit den Begründungen einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom:
02.01.2023 bis einschließlich 06.02.2023 bei der Gemeinde Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Altenkunstadt, Zimmer 13 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Altenkunstadt (www.altenkunstadt.de) unter der Rubrik HOME/LEBEN/Aktuelle Informationen aufrufbar.
Während dieser Frist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 10. Änderung des Flächennutzungsplans/ über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agrovoltaikanlage an der Trebitzmühle“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung/ des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage an der Trebitzmühle“ nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
I. Bekanntmachung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Agrovoltaik an der Trebitzmühle“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB im Parallelverfahren.
Der Gemeinderat der Gemeinde Altenkunstadt hat in seiner Sitzung am 01.02.2022 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agrovoltaik an der Trebitzmühle“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 305, Gemarkung Strössendorf. Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplan (Maßstab 1:5000) ersichtlich. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 10. Änderung) gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Mit der Ausarbeitung der Bauleitplanverfahren wurde durch den Vorhabenträger die Solwerk GmbH, Bamberg, beauftragt. Die Bauverwaltung wird bevollmächtigt, die Verfahrensschritte in die Wege zu leiten.
II. Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Im Rahmen dieser Beteiligung können von jedermann die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Altenkunstadt eingesehen werden und entsprechende Hinweise, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Die Planunterlagen zum Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht und zur Flächennutzungsplanänderung liegen in der Zeit vom
06.06.2022 bis 08.07.2022
im Rathaus Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Altenkunstadt, Zimmer 13 aus und können dort während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Während dieser Frist wird Auskunft über Planungsinhalt und Planungsziel erteilt (Darlegung). Gleichzeitig besteht Gelegenheit, Bedenken und Anregungen in schriftlicher bzw. zur Niederschrift in mündlicher Form vorzubringen (Anhörung). Über vorgebrachte Äußerungen (Bedenken und Anregungen) befindet der Gemeinderat. Führt die Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer Änderung der Planungen, so findet keine erneute Anhörung statt. Es ist jedoch noch Gelegenheit gegeben, weitere Anregungen oder Bedenken bei der öffentlichen Auslegung der (geänderten) Planungsentwürfe gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorzubringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
I. Bekanntmachung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenäcker“ gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Altenkunstadt hat in seiner Sitzung am 01.02.2022 beschlossen, den qualifizierten Bebauungsplan „Gartenäcker“ als „Gartenäcker (1. Änderung)“ zu ändern. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 137/1 und 151/3 jeweils Gemarkung Maineck. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.02.2022 den von der dechant baumanagement gmbh im Auftrag der Projektentwicklungsgesellschaft d-invest gmbh, beide Weismain, ausgearbeiteten Änderungsentwurf vom 26.01.2022 gebilligt und diese mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beauftragt
II. Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Im Rahmen dieser Beteiligung kann von jedermann die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Altenkunstadt eingesehen werden und entsprechende Hinweise, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die Planunterlagen zum Bebauungsplan und die Begründung liegen in der Zeit vom 28.02.2022 bis 01.04.2022 im Rathaus Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Altenkunstadt, Zimmer 13 aus und können dort während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Während dieser Frist wird Auskunft über Planungsinhalt und Planungsziel erteilt (Darlegung). Gleichzeitig besteht allgemein Gelegenheit Bedenken und Anregungen in schriftlicher bzw. zur Niederschrift in mündlicher Form vorzubringen (Anhörung). Über vorgebrachte Äußerungen (Bedenken und Anregungen) befindet der Gemeinderat. Auf Grund der sich täglich ändernden Corona-Lage und möglichen Auswirkungen auf die Gemeinde Altenkunstadt, bitten wir Sie bei Einsichtnahme der Unterlagen vorher telefonisch einen Termin unter der Telefonnummer 09572/387-0 zu vereinbaren. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Weiterführende Informationen:
Bebauungsplan Begründung zur 1. Änderung Bebauungsplan "Gartenäcker" Maineck
I. Bekanntmachung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Galgenberg I“ gern. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Altenkunstadt hat in seiner Sitzung am 13.04.2021 beschlossen, den qualifizierten Bebauungsplan „Galgenberg I“ als „1. Änderung Galgenberg I“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1322 und 1322/9 jeweils Gemarkung Altenkunstadt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.04.2021 den von dem Architektenbüro Holzmüller + Detsch, Bayreuth ausgearbeiteten Änderungsentwurf vom 13.04.2021 gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beauftragt.
II. Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzufuhren. Im Rahmen dieser Beteiligung können von allen Bürgern die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Altenkunstadt eingesehen werden und entsprechende Hinweise, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.Die Planunterlagen zum Bebauungsplan und die Begründung liegen in der Zeit vom 03.05.2021 bis 02.06.2021im Rathaus Altenkunstadt, Marktplatz 2, Zimmer 13 aus und können dort während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Während dieser Frist wird Auskunft über Planungsinhalt und Planungsziel erteilt (Darlegung). Gleichzeitig besteht allgemein Gelegenheit Bedenken und Anregungen in schriftlicher bzw. zur Niederschrift in mündlicher Form vorzubringen. Auf Grund der sich täglich ändernden Corona-Lage und möglichen Auswirkungen auf die Gemeinde Altenkunstadt, bitten wir Sie bei Einsichtnahme der Unterlagen vorher telefonisch einen Termin unter der Telefonnummer 09572/387-0 zu vereinbaren. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Planentwurf mit Begründung können darüber hinaus im Internet auf der Homepage der Gemeinde Altenkunstadt (www.altenkunstadt.de) unter der Rubrik HOME/LEBEN/Aktuelle Informationen eingesehen werden.
Hinweise:
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt, es erfolgt keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinn von § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.
Downloads:
Bekanntmachung
über die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Einbeziehungssatzung
„Baiersdorf-Bergäckerblick“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10. November 2020 die Aufstellung einer Einbeziehungs¬satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB („Baiersdorf-Bergäckerblick“) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Baiersdorf beschlossen. Diese bewirkt, dass das Grundstück Fl.Nr. 1592/3 und Teilbereiche der Grundstücke Fl.Nr. 1952/4 und 1592/5, Gemarkung Altenkunstadt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Baiersdorf einbezogen werden und somit der Bebauung zugeführt werden können.
Der Entwurf der Satzung der Gemeinde Altenkunstadt über die Einbeziehung der o.a. Grundstücke liegt in der Zeit vom
28.12.2020 bis einschließlich 29.01.2021
im Rathaus der Gemeinde Altenkunstadt,
Marktplatz 2, 1. OG Zi.-Nr. 13
zur öffentlichen Einsicht während der allgemeinen Dienstzeiten aus. Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir um telefonische Terminvereinbarung (Tel.Nr. 09572/387-0).
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung der Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Es sind keine umweltbezogenen Informationen verfügbar.
Die ausliegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Altenkunstadt unter www.altenkunstadt.de, „Leben – Rathaus und Bürgerinfo“, “Aktuelle Informationen“, „Einbeziehungssatzung Baiersdorf-Bergäckerblick“ eingesehen werden.