Öffentliche Bekanntmachung über die 8. Änderung des Bebauungsplans Weidner im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
In seiner Sitzung am 13.11.2019 hat der Gemeinderat von Altenkunstadt die 8. Änderung des Bebauungsplans Weidner im Sinne des § 30 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplans erfolgte im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB).
Der Geltungsbereich richtet sich nach dem Planentwurf des Planungsbüros F. Wieseler aus Marktrodach in der Fassung vom 13.11.2019. Er ist aus dem beiliegenden Lageplan im Maßstab 1:500 ersichtlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB liegen der Planentwurf und die Begründung in der Zeit vom
4. Dezember 2019 bis einschließlich 10. Januar 2020 (= Auslegungsfrist)
im Rathaus der Gemeinde Altenkunstadt, Marktplatz 2,1. OG, Zimmer Nr. 13 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren geändert wird und dass keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt. Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist und während den üblichen Dienststunden können zu den Auslegungsunterlagen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Außerhalb der Dienststunden können die Stellungnahmen schriftlich eingereicht werden.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht vorgebrachte oder eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat