Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Altenkunstadt "Pfaffendorf - Mitte" im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB.


Der Gemeinderat von Altenkunstadt hat in seiner Sitzung vom 31. Juli 2018 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB, für den Bereich "Pfaffendorf - Mitte" der Gemeinde Altenkunstadt beschlossen.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 07. Januar 2019 bis einschließlich 11. Februar 2019 statt.

Aufgrund wesentlicher Änderungen und Ergänzungen, u.a. besonders der Erweiterung des Geltungsbereiches, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.10.2019 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.

Der Geltungsbereich richtet sich nach dem Planentwurf des Architekturbüros Georg Dietz, Weismain, in der Fassung vom 08.10.2019.
Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplan im M. 1 : 5000 ersichtlich und ist grau gekennzeichnet.


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Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Planentwurf und die Begründung erneut in der Zeit vom 04. Dezember 2019 bis einschließlich 10. Januar 2020 (= Auslegungsfrist) im Rathaus der Gemeinde Altenkunstadt, Marktplatz 2, 1. OG, Zimmer Nr. 13, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.


Hinweise:

  • Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt, es erfolgt keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
  • Zu den Auslegungsunterlagen können innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist, während den üblichen Dienststunden, Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte oder eingegangene Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nicht berücksichtigt werden.
  • Über die vorgebrachten Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen befindet der Gemeinderat.

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