Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Einbeziehungssatzung „Baiersdorf-Bergäckerblick“

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10. November 2020 die Aufstellung einer Einbeziehungs­satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB („Baiersdorf-Bergäckerblick“) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Baiersdorf beschlossen. Diese bewirkt, dass das Grundstück Fl.Nr. 1592/3 und Teilbereiche der Grundstücke Fl.Nr. 1952/4 und 1592/5, Gemarkung Altenkunstadt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Baiersdorf einbezogen werden und somit der Bebauung zugeführt werden können.

Der Entwurf der Satzung der Gemeinde Altenkunstadt über die Einbeziehung der o.a. Grundstücke liegt in der Zeit vom

28.12.2020 bis einschließlich 29.01.2021 im Rathaus der Gemeinde Altenkunstadt, Marktplatz 2, 1. OG Zi.-Nr. 13

zur öffentlichen Einsicht während der allgemeinen Dienstzeiten aus. Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir um telefonische Terminvereinbarung (Tel.Nr. 09572/387-0).

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung der Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

Es sind keine umweltbezogenen Informationen verfügbar.

 

Downloads:

Satzung

Einbeziehungssatzung

 

 

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die Einbeziehungssatzung„Baiersdorf-Bergäckerblick“ in Altenkunstadt, Ortsteil Baiersdorf


Der Gemeinderat Altenkunstadt hat in der Sitzung vom 13.04.2021 die Einbeziehungssatzung „Baiersdorf-Bergäckerblick“ in Altenkunstadt, Ortsteil Baiersdorf, als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung in Kraft. Jedermann kann die Einbeziehungssatzung mit Begründung zu den allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeinde Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Altenkunstadt, Zimmer Nr. 13 (Frau Redinger, Herr Oppel) einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen. Auf Grund der sich täglich ändernden Corona-Lage und möglichen Auswirkungen auf die Gemeinde Altenkunstadt, bitten wir Sie bei Einsichtnahme der Unterlagen vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Die in Kraft getretene Einbeziehungssatzung ist ergänzend im Internet unter www.altenkunstadt.de einsehbar.


Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form Vorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2 a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Einbeziehungssatzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Altenkunstadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlö­schen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. 

 

Downloads:

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Bekanntmachung
über die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Einbeziehungssatzung
„Baiersdorf-Bergäckerblick“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10. November 2020 die Aufstellung einer Einbeziehungs¬satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB („Baiersdorf-Bergäckerblick“) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Baiersdorf beschlossen. Diese bewirkt, dass das Grundstück Fl.Nr. 1592/3 und Teilbereiche der Grundstücke Fl.Nr. 1952/4 und 1592/5, Gemarkung Altenkunstadt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Baiersdorf einbezogen werden und somit der Bebauung zugeführt werden können.

Der Entwurf der Satzung der Gemeinde Altenkunstadt über die Einbeziehung der o.a. Grundstücke liegt in der Zeit vom
28.12.2020 bis einschließlich 29.01.2021
im Rathaus der Gemeinde Altenkunstadt,
Marktplatz 2, 1. OG Zi.-Nr. 13

zur öffentlichen Einsicht während der allgemeinen Dienstzeiten aus. Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir um telefonische Terminvereinbarung (Tel.Nr. 09572/387-0).

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung der Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Es sind keine umweltbezogenen Informationen verfügbar.

Die ausliegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Altenkunstadt unter www.altenkunstadt.de, „Leben – Rathaus und Bürgerinfo“, “Aktuelle Informationen“, „Einbeziehungssatzung Baiersdorf-Bergäckerblick“ eingesehen werden.

Erhalten sie regelmäßig unser Amtsblatt per E-Mail:

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung

Erhalten sie regelmäßig unser Amtsblatt per E-Mail: