Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Entnehmen und zutage fördern von Grundwasser aus dem Brunnen Leikeim auf dem Grundstück Fl.-Nr. 352 der Gemarkung Altenkunstadt

Dem Brauhaus Altenkunstadt A. Leikeim GmbH & Co KG wurde mit Bescheid des Landratsamtes Lichtenfels vom 09.04.2025, Az. SG 34- Az. U2009-0322, eine bis zum 30.04.2045 befristete gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Entnehmen und zutage fördern von Grundwasser aus dem Brunnen Leikeim auf dem Grundstück Fl.-Nr. 352 der Gemarkung Altenkunstadt zur privaten Wasserversorgung des Unternehmers für die Herstellung von Bier- und Biermischgetränken sowie der Betriebswasserversorgung im Bereich der Getränkeproduktion erteilt.

Die Erlaubnis gewährt die stets widerrufliche Befugnis aus dem Brunnen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 352 der Gemarkung Altenkunstadt

Maximale Momentanentnahme bis zu max. 6,0 l/s
Maximale Tagesentnahme 350 m³/d
Maximale Jahresentnahme 90.000 m³/a
an Grundwasser zutage zu fördern.

Die Erlaubnis enthält Inhalts- und Nebenbestimmungen, die im öffentlichen Interesse notwendig sind. Der Erlaubnisbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der zugrundeliegenden Planunterlagen liegt für die Dauer von zwei Wochen vom 02.06.2025 bis einschließlich 16.06.2025 im Rathaus der Gemeinde Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Altenkunstadt, Zimmer Nr. 13, Frau Redinger, Telefon (0 95 72) 3 87-201, öffentlich zur Einsicht aus (Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz – BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG). Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus eingesehen werden. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Diese Bekanntmachung sowie der auszulegende Bescheid und die zugrundeliegenden Planunterlagen werden nach Art. 27a BayVwVfG auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Altenkunstadt unter www.altenkunstadt.de unter „Aktuelle
Informationen“ veröffentlicht.

Alle Informationen und Dokumente sind auch hier einsehbar.

Mit Ende der Auslegungsfrist (16.06.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.


Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Benutzung des Mains durch die Stau- und Triebwerksanlage Trebitzmühle

Frau Dr. Konstanze Winter wurde mit Bescheid des Landratsamtes Lichtenfels vom 10.03.2025, Az. SG 34- Az. U2023-0039, eine bis zum 31.01.2050 befristete gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Benutzung des Mains durch die Stau- und Triebwerksanlage Trebitzmühle erteilt.

Die Erlaubnis gewährt die wasserrechtliche Bewilligung zum Aufstauen des Mains (Gewässer I. Ordnung) auf 274,711 m ü NN (fixiert durch Eichpfahl und eine Rückmarke), zum Ableiten von 4,2 m3/s Wasser zur Nutzung in Turbine 1 aus dem Main, zum Wiedereinleiten dieser Wassermenge in den Main, zum Ableiten von zusätzlich 7,1 m3/s Wasser zur Nutzung in Turbine 2 aus dem Main, zum Wiedereinleiten dieser Wassermenge in den Main und zur Nutzung des Ausbaugefälles von insgesamt 2,4 m. Die Erteilte Bewilligung dient der Stromerzeugung.

Die Erlaubnis enthält Inhalts- und Nebenbestimmungen, die im öffentlichen Interesse notwendig sind.

Der Erlaubnisbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der zugrundeliegenden Planunterlagen liegt für die Dauer von zwei Wochen vom 02.06.2025 bis einschließlich 16.06.2025 im Rathaus der Gemeinde Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Altenkunstadt, Zimmer Nr. 13, Frau Redinger, Telefon (0 95 72) 3 87-201, öffentlich zur Einsicht aus (Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz – BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG). Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus eingesehen werden. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Diese Bekanntmachung sowie der auszulegende Bescheid und die zugrundeliegenden Planunterlagen werden nach Art. 27a BayVwVfG auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Altenkunstadt unter www.altenkunstadt.de unter „Aktuelle Informationen“ veröffentlicht.

Alle Informationen und Dokumente sind auch hier einsehbar.

Mit Ende der Auslegungsfrist (16.06.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

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