Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Einbeziehungssatzung Baiersdorf II – Langäcker

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.04.2018 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Baiersdorf II – Langäcker) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Baiersdorf beschlossen. Diese bewirkt, dass die Grundstücke Fl. Nr. 1557 und 1557/3 in Baiersdorf, Gemarkung Altenkunstadt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Baiersdorf einbezogen werden und somit der Bebauung zugeführt werden können.

Der Entwurf der Satzung der Gemeinde Altenkunstadt über die Einbeziehung der o.a. Grundstücke liegt in der Zeit vom 06.06.2018 bis einschließlich 05.07.2018 im Rathaus, Bauamt Zi.-Nr. 11, zur öffentlichen Einsicht während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung der Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen. Es sind keine umweltbezogenen Informationen verfügbar.

 

Weitere Dokumente:

Satzung

Begründung

Festsetzungen

Lageplan

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