Das Gesetz für die Wärmeplanung (Wärmeplanungsgesetz – WPG) ist seit dem 1. Januar 2024 auf Bundesebene in Kraft. Es verpflichtet die Bundesländer sicherzustellen, dass ihre Kommunen bis spätestens 2028 einen Wärmeplan erstellen. Die Kommunen sind als planungsverantwortliche Stellen verpflichtet, einen Plan zu erarbeiten, der darlegt, wie die Wärmeversorgung in ihrer Stadt oder Gemeinde klimaneutral umgesetzt werden kann. Die kommunale Wärmeplanung gilt als Fahrplan für die zukünftige Wärmeversorgung der jeweiligen Kommune und kann für Eigentümerinnen & Eigentümer ein guter Anhaltspunkt sein.
Unter den folgenden Links finden Sie den Energienutzungsplan für den Landkreis Lichtenfels sowie einen Zwischenstand zur kommunalen Wärmeplanung in Altenkunstadt.