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I. Bekanntmachung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Galgenberg I“ gern. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Altenkunstadt hat in seiner Sitzung am 13.04.2021 beschlossen, den qualifizierten Bebauungsplan „Galgenberg I“ als „1. Änderung Galgenberg I“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1322 und 1322/9 jeweils Gemarkung Altenkunstadt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.04.2021 den von dem Architektenbüro Holzmüller + Detsch, Bayreuth ausgearbeiteten Änderungsentwurf vom 13.04.2021 gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beauftragt.

II. Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzufuhren. Im Rahmen dieser Beteiligung können von allen Bürgern die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Altenkunstadt eingesehen werden und entsprechende Hinweise, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.Die Planunterlagen zum Bebauungsplan und die Begründung liegen in der Zeit vom 03.05.2021 bis 02.06.2021im Rathaus Altenkunstadt, Marktplatz 2, Zimmer 13 aus und können dort während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Während dieser Frist wird Auskunft über Planungsinhalt und Planungsziel erteilt (Darlegung). Gleichzeitig besteht allgemein Gelegenheit Bedenken und Anregungen in schriftlicher bzw. zur Niederschrift in mündlicher Form vorzubringen. Auf Grund der sich täglich ändernden Corona-Lage und möglichen Auswirkungen auf die Gemeinde Altenkunstadt, bitten wir Sie bei Einsichtnahme der Unterlagen vorher telefonisch einen Termin unter der Telefonnummer 09572/387-0 zu vereinbaren. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Planentwurf mit Begründung können darüber hinaus im Internet auf der Homepage der Gemeinde Altenkunstadt (www.altenkunstadt.de) unter der Rubrik HOME/LEBEN/Aktuelle Informationen eingesehen werden.

Hinweise:
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt, es erfolgt keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinn von § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.

 

Downloads:

Änderungsmitteilung

Bebauungsplan Galgenberg I

 

 

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