Mit Bescheid des Landratsamtes Lichtenfels vom 04.09.2003 (AZ. 36-641/2) erhielt die Gemeinde Altenkunstadt für das Einleiten von Mischwasser aus den Ortsteilen Baiersdorf und Woffendorf über Stauraumkanäle in die Weismain die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis. Die Erlaubnis war befristet und lief am 31.08.2023 ab. Die Erlaubnis wurde durch das Landratsamt Lichtenfels mit Schreiben vom 14.09.2023 befristet bis zum 31.08.2025 verlängert. Es wird eine neue gehobene Erlaubnis beantragt, die wiederum auf 30 Jahre befristet ist.
Das Landratsamt Lichtenfels hat die Gemeinde Altenkunstadt mit Schreiben vom 23.06.2025 um Durchführung der erforderlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 73 BayVwVfG beauftragt. Die Planunterlagen werden in der Zeit vom 04. August 2025 bis einschließlich 08. September 2025 im Rathaus der Gemeinde Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Altenkunstadt, Zimmer Nr. 13, Frau Redinger, Telefon (0 95 72) 3 87-201, öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Etwaige Einwendungen können bei der Gemeinde Altenkunstadt oder beim Landratsamt Lichtenfels, Kronacher Straße 28-30, 96 215 Lichtenfels innerhalb der Einwendungsfrist, spätestens bis zum 29.09.2025 vorgebracht werden. Mit dem Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Im Erörterungstermin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden, wobei verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass
- Personen, die Einwendungen erhoben haben, vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
- die Zustellung der Entscheidungen über die vorgebrachten Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des Bayerischen Wassergesetzen (BayWG) und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) verwiesen.
Für Erläuterungen und Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter Astrid Redinger, Telefon (0 95 72) 3 87-201 und Alexander Pfaff, Telefon (0 95 72) 3 87-111, gerne zur Verfügung.
Anlage 2.1: Bestandslageplan Stauraumkanal Baiersdorf
Anlage 2.2: Bestandsbauwerksplan BÜ Baiersdorf-Lammellentauchwand
Anlage 2.4: Bestandsbauwerksplan Drosselschacht und A13-02 Baiersdorf
Anlage 3.1: Bestandslageplan Stauraumkanal Woffendorf
Anlage 3.2: Bestandsbauwerksplan BÜ Woffendorf
Anlage 3.3: Bestandsbauwerksplan Drosselbauwerk und N1-01-1.11 Woffendorf
Anlage 3.4: Bestandslängsschnitt Stauraumkanal Woffendorf
Anlage 4.1: Übersichtslageplan Prognose-Zustand
Anlage 4.2: Übersichtslageplan sanierter_Prognose-Zustand
Anlage 4.3: Übersichtslageplan Einleitungsstellen
Anlage 5: Daten und Berechnungen
Anlage 9: Zusammenstellung der Einleitungen
Anlage 10: E-Mail vom 18.11.2021 - Abstimmung Abflüsse Kläranlage